E-Scooter im Verkehrsraum

Forderungen des DBSV vom 26. August 2019

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 gefährden E-Scooter (auch Elektro-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) in zunehmendem Maße die Mobilität und Sicherheit behinderter Menschen und damit die Teilhabe am öffentlichen Verkehrsraum. Deshalb hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die folgenden Forderungen aufgestellt.

Flächen im öffentlichen Verkehrsraum

  • Das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen muss durchgesetzt werden.
  • Für E-Scooter, insbesondere für Leihfahrzeuge, müssen verbindliche Parkflächen festgelegt und durchgesetzt werden.
  • Flächen für die Bereitstellung von E-Scootern durch Verleihunternehmen dürfen nicht zum Hindernis und so zur Gefahr werden. Sie müssen auf kommunaler Ebene abgestimmt und verbindlich festgelegt werden.
  • In die StVO muss ein Verbotsschild zur Nutzung von Verkehrsflächen für Elektro-Roller eingeführt werden.
  • Die gesetzliche Option, auf kommunaler Ebene Gehwege für E-Scooter freizugeben, muss ersatzlos gestrichen werden.
  • Kommunen müssen die Möglichkeit haben, auch Gehwege, die als „Gemeinsame Geh- und Radwege“ oder mit dem Verkehrsschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind, für E-Scooter zu sperren.

Ausstattung der E-Scooter

  • Für die Glocke/Klingel muss eine minimale Lautstärke festgelegt werden.
  • Die Versicherungsplakette muss deutlich vergrößert werden, um bei Behinderung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer die Identifizierung der Täter zu ermöglichen.
  • Da Handzeichen zu Instabilität beim Fahren führen, müssen Blinker eingeführt werden.

Verleih von E-Scootern

  • Für Minderjährige muss das Ausleihen gesetzlich verboten werden.
  • AGBs müssen unmissverständlich auf Pflichten bei der Nutzung von E-Scootern hinweisen. Zudem muss ein Hinweis erfolgen, dass Fehlverhalten ggf. auch nach Rückgabe geahndet werden kann.
  • Das unzulässige Abstellen von E-Scootern z. B. auf Gehwegen muss durch eine entsprechende Rückgabesperre technisch verhindert werden.
  • Für alle Nutzer müssen Schulungen angeboten werden.