Illustration: Ein kleines, rotes, freundlich lächelndes Auto mit Elektrostecker, darüber das Wort "BRUMMMM“, nähert sich einem jungen Mann mit Smartphone, einer älteren Dame mit Gehhilfe, einem kleinen Mädchen und einem Herrn mit Sonnenbrille & Langstock.

Wir alle wünschen uns saubere Luft und weniger Lärmbelastung. Die Ablösung der lauten und stinkenden Verbrennungsmotoren ist jedoch Segen und Fluch zugleich.

Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Dies belegen Studien aus den USA und Großbritannien.
Gefährdet sind Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sind im Verkehr dringend auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen.

Der DBSV und seine Landesverbände fordern deshalb unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräuschs (AVAS) in Hybrid- und Elektrofahrzeuge, anstatt zu warten, bis dieses für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was ist ein AVAS?

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Dieses Geräusch ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sollen die Reifengeräusche ausreichen, um die heranfahrenden Fahrzeuge zu hören. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände fordern ein AVAS bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem dürfen die Fahrzeuge keinen Pausenschalter haben, mit dem das Geräusch abgeschaltet werden kann.

Warum man ab sofort nur mit AVAS elektrisch fahren sollte

  • Laut einer Studie der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde (United States National Highway Traffic Safety Administration –NTHSA) sind elektrisch betriebene Fahrzeuge zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants.
  • Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
  • Laut Gesetz müssen alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS haben – aber die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt!
    Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
  • Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Kosten für ein AVAS werden dabei berücksichtigt.
  • Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.

Mit einem AVAS tragen Sie zu mehr Sicherheit auf unseren Straßen bei – vielen Dank dafür!

Unsere Unterstützer

Die Aktion "Elektrisch fahren tut hörbar gut!" wird unterstützt von der Aktion Mensch und von der Dr. Georg-Blindenstiftung.

Film "Elektrisch fahren tut hörbar gut!"

In diesem Film erläutert Stephan Heinke, einer der beiden Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr beim DBSV (GFUV), welche Herausforderungen die Elektromobilität für blinde und sehbehinderte Menschen mit sich bringt. Der Film steht in drei Varianten zur Verfügung: mit Audiodeskription (also als Hörfilm für blinde und sehbehinderte Menschen), mit Untertiteln und nicht barrierefrei.

Film "Elektrisch fahren tut hörbar gut!" - nicht barrierefrei

Film "Elektrisch fahren tut hörbar gut!" - mit Audiodeskription

Film "Elektrisch fahren tut hörbar gut!" - mit Untertiteln

Radio-Beitrag: Experteninterview zur Elektromobilität

Mit freundlicher Genehmigung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen (BVN) stellen wir Ihnen den folgenden Radiobeitrag zur Verfügung. Gerd Renzel, ehemaliger Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr beim DBSV, erläutert darin unter anderem die Relevanz von Warngeräuschen (AVAS) in Elektrofahrzeugen. Bitte geben Sie bei der Verwendung dieses Radiobeitrags folgende Quelle an: „BVN-Radio, Ausgabe Oktober 2019“

Faltblatt „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“

Die wichtigsten Informationen rund um die Gefahren geräuschloser Elektromobilität können Sie zudem unserem Faltblatt „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ entnehmen.

Sound-Beispiele - wie klingt ein AVAS?

Wie deutlich die folgenden Sound-Beispiele im Straßenverkehr (Mischverkehr!) tatsächlich wahrnehmbar sind, hängt von der ausgestrahlten Lautstärke ab, die von den Automobilunternehmen leider nicht mitgeteilt wird. Die gesetzliche Vorgabe lässt diesbezüglich einen großen Spielraum zu. Die Mindestlautstärke bei 20 km/h entspricht einem laufenden Geschirrspüler (56 Dezibel). Obergrenze ist der Geräuschpegel eines vergleichbaren modernen Verbrennungsmotors. Diese Lautstärke wurde jedoch bei den Warngeräuschen, die den Selbsthilfeorganisationen bisher vorgestellt wurden, in keinem Fall erreicht.

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